Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Brennholz kaufen


Das Grünflächenamt der Stadt Chemnitz bietet Brennholz aus dem Chemnitzer Kommunalwald zum Verkauf an. Verkauft wird Brennholz in Selbstwerbung von der Waldfläche, abfuhrbereites Schichtholz (Länge 2 m) zur Selbstabholung am Waldweg oder Schichtholz (Länge 2 m), das von einer Spedition per LKW angeliefert wird.
Es handelt sich um waldfrisches Holz aus Waldpflegemaßnahmen der vergangenen beiden Jahre, welches vor der Verbrennung noch einer ausreichenden Trocknungszeit bedarf.

Selbstwerbung mit Brennholzschein:
Die Brennholzscheine sind telefonisch beim zuständigen Revierförster Herrn Weisbrich (Telefon 01511 4035817) zu beantragen und bei einem Ortstermin im Wald unter Vorlage Ihres Kettensägenscheins erhältlich. Sie gelten in der Regel 1 Woche und sind bei den Arbeiten mitzuführen.
Der Chemnitzer Kommunalwald ist FSC® zertifiziert. Wer in Eigenregie Brennholz im Wald mit Kettensäge aufarbeiten möchte (Selbstwerbung), muss deshalb dabei die FSC-Standards einhalten (siehe FSC-Merkblatt "Einsatz Privater Selbstwerber"). Dazu gehört, vorher eine Motorsägenschulung zu besuchen und als Nachweis einen Kettensägenschein zu erbringen. Die Motorsägenschulung soll sich an der DGUV-I214-059 Modul A/B orientieren (FSC-Kriterium 2.5.3). Bei der Arbeit mit Kettensäge ist das Tragen von Schutzkleidung (Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe, Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schutzhandschuhe) Pflicht!
Unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes ist die Selbstwerbung nur im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt.
Mindestabnahme: 3 Raummeter

Schichtholz (Länge 2m) kaufen:
Abfuhrbereites Schichtholz kann telefonisch unter 0371 488-6728 oder per E-Mail bei kommunalwald@stadt-chemnitz.de das ganze Jahr über vorbestellt werden. Bitte die gewünschte Holzart, Menge, Namen, Adresse, Telefonnummer und mgl. E-Mail-Adresse angeben. Für Selbstabholer sind Kettensägenschein und Schutzkleidung fürs Zurechtschneiden vorm Aufladen notwendig!
Mindestabnahme für Selbstabholer: 5 Raummeter
Mindestabnahme für Anlieferung per LKW: 10 Raummeter

Selbstwerbung (Mindestabnahme 3 rm):
25,00 Euro/rm (inkl. MwSt.)

Schichtholz - Länge 2m (Mindestabnahme 5 rm):
Nadelholz: 30,00 Euro/rm (inkl. MwSt.)
Weichlaubholz (Pappel, Weide, Eberesche, angerottete Birke): 20,00 Euro/rm (inkl. MwSt.)
Weichlaubholz normal: 40,00 Euro/rm (inkl. MwSt.)
Hartlaubholz: 50,00 Euro/rm (inkl. MwSt.)

Anlieferung (Mindestabnahme 10 rm):
ca. 120,00 Euro/h

Bei allen Preisangaben handelt es sich um Tagespreise, die sehr kurzfristigen Schwankungen unterliegen können!
  • Überweisung nach Rechnung
  • Barzahlung an Speditionsfirma (nur bei Anlieferung)
  • Kettensägeschein

    bei Selbstwerbung und Selbstabholung erforderlich

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • formlos per E-Mail
  • telefonisch
Antwortdokumente:
  • Rechnung

Zustellung:
  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
  • Nachfragen ggf. telefonisch oder per E-Mail
3 Wochen bis ca. 6 Monate
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