Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Erholungsgarten: Pächterwechsel beantragen
Soll der von der Stadt Chemnitz gepachtete Erholungsgarten an einen neuen Pächter gegeben werden, ist dafür die Zustimmung des Grünflächenamtes notwendig. Der ursprüngliche Pachtvertrag bleibt solange vertragswirksam, bis ein Aufhebungsvertrag für das alte Pachtverhältnis und ein neuer Pachtvertrag von allen Beteiligten unterschrieben wurde.
Ein Pächterwechsel ist nur zum Jahresende möglich.
Für das Vertragsverhältnis ist Pacht zu zahlen sowie Umlagen wie. z.B. Grundsteuer und Straßenreinigung. Die Höhe richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
- SEPA-Lastschrift
- Antragsformular (Original)
- ggf. Vertretungsvollmacht oder Erbschein (Vollmacht (Original), Erbschein (Kopie))
-
Pachtinteressenten: SEPA-Lastschriftmandat inkl. positive SCHUFA-Bonitätsauskunft
(Original)
positive SCHUFA-Bonitätsauskunft als aktuelles Originalzertifikat
(SCHUFA-Bonitäts-Check als PDF mit Verifizierungscode oder SCHUFA-Bonitätsauskunft mit Sicherheitsmerkmalen), siehe Muster Schufa-Bonitätscheck -
Antragsteller und Pachtinteressenten: unterschriebene Vereinbarung*
(Original)
*zur Eigentumsübergabe zu Baulichkeiten und Anpflanzungen.
Näheres siehe Mustervereinbarung
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- formlos per E-Mail
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
- Anschreiben
Zustellung:
- Die Zustellung der Antwortdokumente erfolgt per Post oder per E-Mail.
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)