Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Führerschein: Schlüsselzahlen zur Klasse B eintragen
Schlüsselzahl 96
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Schlüsselzahl 196
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung. Die Schlüsselzahl 196 berechtigt nur im Inland zum Führen von Krafträdern.
Schlüsselzahl 197
Die Beschränkung auf das Führen von Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe der Fahrerlaubnis der Klasse B entfällt, wenn der Bewerber oder Inhaber der Fahrerlaubnis durch Vorlage eines Schaltnachweises nach Anlage 7 FeV nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewußten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt ist.
28,60 Euro Antrag
10,00 Euro Vorläufige Fahrtberechtigung
6,00 Euro Passbild bei Nutzung Passbildautomat (Selbstbedienungsterminal)
6,32 Euro Direktversand durch die Bundesdruckerei
Bar, EC-Karte
- Personalausweis oder Reisepass (Original)
- bisheriger Führerschein (Original)
-
biometrisches Passbild
(Original)
entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Bei Nutzung des Passbildautomaten (Selbstbedienungsterminal) sind zwingend Passbild und Unterschrift aufzunehmen.
-
Fahrerschulung
(Original)
bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- den Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin
Antwortdokumente
- Führerschein
Zustellung
- Zusendung durch die Bundesdruckerei
4 bis 6 Wochen
§ 6a, § 6b, § 17a jeweils i.V.m. Anlage 7 FeV