Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Geschlechts- und Vornamensänderung nach Selbstbestimmungsgesetz beantragen
Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll.
Damit soll das Recht der Selbstbestimmung der betroffenen Person gestärkt werden und die Achtung sowie respektvolle Behandlung in Bezug auf die Geschlechtsidentität verwirklicht werden.
Mögliche Geschlechtseintragungen sind männlich, weiblich, divers oder ohne Angabe.
Entsprechend der gewählten Geschlechtseintragung kann eine Vornamensführung bestimmt werden. Die Wahl der Vornamen muss dabei den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Namensrechts entsprechen.
Bevor die Erklärung zur Geschlechts- und Namenswahl wirksam abgegeben werden kann, muss diese zunächst angemeldet werden.
Zuständig ist das Standesamt des Geburtseintrags. Die Anmeldung der Erklärung und die Erklärung selbst kann aber auch beim Standesamt der Eheschließung (falls verheiratet), beim Standesamt des Wohnortes oder jedem anderen deutschen Standesamt abgegeben werden. Allerdings wird die Erklärung erst mit Zugang beim zuständigen Standesamt wirksam.
Nach Anmeldung der Erklärung (Posteingang beim Standesamt) besteht eine dreimonatige Warte- und Bedenkzeit. Erst nach Ablauf dieser drei Monate kann die Erklärung beim Standesamt rechtswirksam abgegeben werden. Die Fristen des möglichen Erklärungszeitraumes werden Ihnen nach erfolgter Anmeldung vonseiten des Standesamtes mitgeteilt.
Wird die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach deren Anmeldung im Standesamt abgegeben, wird die Anmeldung gegenstandslos und vernichtet.
Beurkundung der Erklärung: 30,00 Euro
Einsicht in das Melderegister: 8,00 Euro
weitere Kosten können entstehen für die Ausstellung neuer Personenstandsurkunden oder Bescheinigungen, sowie bei Fehlen deutscher Personenstandseinträge
- bei persönlicher Vorsprache: Barzahlung oder Kartenzahlung
- bei schriftlicher Anmeldung: Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
- Anmeldung der Geschlechts- und Namensänderung (Original)
-
Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
(Original)
bei schriftlicher Anmeldung ist eine vollständige Kopie (Vorder- und Rückseite) erforderlich -
beglaubigter Ausdruck des Geburtenregisters
(Original)
bei der Geburt in Chemnitz ist die Geburtsurkunde (Original) ausreichend -
Eheurkunde
(Original)
nur erforderlich, wenn verheiratet/geschieden/verwitwet
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter
- gerichtlich bestellter Betreuuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
- bei schriftlicher Anmeldung: Eingangsbestätigung
- bei persönlicher Anmeldung: Kopie des Formulars
Zustellung:
- bei schriftlicher Anmeldung: per Post
- bei persönlicher Anmeldung: persönliche Aushändigung im Termin
- bei persönlicher Vorsprache nach Terminvereinbarung: sofort
- bei schriftlicher Anmeldung: Eingangsbestätigung innerhalb von drei Wochen