Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Ortschaften: Förderung von Vereinen beantragen und abrechnen
Die Stadt Chemnitz würdigt das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in den Ortschaften. Die Vereine leisten hierzu vielfältige Beiträge für das soziale, gesellschaftliche Leben in den Ortschaften. Zur Förderung und Unterstützung der Vereinstätigkeit in den acht Ortschaften, insbesondere im ländlichen Raum der eingemeindeten Ortschaften, leistet die Stadt Chemnitz ihren finanziellen Beitrag im Rahmen der vorliegenden Richtlinie durch eine Vereinsförderung und die Förderung von Veranstaltungen.
Gefördert werden insbesondere Zuschüsse für Vereine, welche:
- sich in besonderer Weise am öffentlichen Leben in ihren Ortschaften beteiligen
- sich in den Bereichen Sport, Kultur, Jugend, Soziales, Musik, Integrationsarbeit, Traditions-. und Heimat- und Brauchtumspflege und Senioren engagieren
Die Beantragung eines Zuschusses für das laufende Haushaltsjahr ist durch den Antragsteller beim jeweiligen Ortsvorsteher einzureichen. Der Ortschaftsrat fasst einen Beschluss und reicht dem Geschäftsbereich Grundsatz und Stadtrat zeitnah den Beschluss und die Anträge ein. Auf Grundlage des jeweiligen Ortschaftsratbeschlusses wird durch den Geschäftsbereich Grundsatz und Stadtrat ein Zuwendungsbescheid erstellt und zeitnah der Zuschuss an den jeweiligen Verein ausgezahlt.
Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich drei Monate nach Ende des Zuwendungszeitraums für die geförderte Maßnahme, aber spätestens bis zum Ende des I. Quartals des Folgejahres, zu erbringen.
- Antragsformular (Original)
- Verwendungsnachweis (Original)
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Der Antragsteller erhält nach Förderentscheidung einen Bescheid mit Festlegungen zum Auszahlungszeitpunkt.
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, sie ist eine freiwillige Leistung der Stadt Chemnitz. Weiterhin führen einmal gewährte Zuwendungen nicht zu einem Rechtsanspruch auf Förderung in den Folgejahren.