Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Ortschaften: Förderung von Vereinen beantragen und abrechnen


Die Stadt Chemnitz würdigt das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in den Ortschaften. Die Vereine leisten hierzu vielfältige Beiträge für das soziale, gesellschaftliche Leben in den Ortschaften. Zur Förderung und Unterstützung der Vereinstätigkeit in den acht Ortschaften, insbesondere im ländlichen Raum der eingemeindeten Ortschaften, leistet die Stadt Chemnitz ihren finanziellen Beitrag im Rahmen der vorliegenden Richtlinie durch eine Vereinsförderung und die Förderung von Veranstaltungen.

Gefördert werden insbesondere Zuschüsse für Vereine, welche:

  • sich in besonderer Weise am öffentlichen Leben in ihren Ortschaften beteiligen
  • sich in den Bereichen Sport, Kultur, Jugend, Soziales, Musik, Integrationsarbeit, Traditions-. und Heimat- und Brauchtumspflege und Senioren engagieren

Die Beantragung eines Zuschusses für das laufende Haushaltsjahr ist durch den Antragsteller beim jeweiligen Ortsvorsteher einzureichen. Der Ortschaftsrat fasst einen Beschluss und reicht dem Geschäftsbereich Grundsatz und Stadtrat zeitnah den Beschluss und die Anträge ein. Auf Grundlage des jeweiligen Ortschaftsratbeschlusses wird durch den Geschäftsbereich Grundsatz und Stadtrat ein Zuwendungsbescheid erstellt und zeitnah der Zuschuss an den jeweiligen Verein ausgezahlt.

Der Verwendungsnachweis ist grundsätzlich drei Monate nach Ende des Zuwendungszeitraums für die geförderte Maßnahme, aber spätestens bis zum Ende des I. Quartals des Folgejahres, zu erbringen.

Es fallen keine Gebühren an.
  • Antragsformular (Original)
  • Verwendungsnachweis (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • schriftlich per Post
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Antwortdokumente:
  • Der Antragsteller erhält nach Förderentscheidung einen Bescheid mit Festlegungen zum Auszahlungszeitpunkt.

Zustellung:
  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
Nach Eingang des Antrages im Geschäftsbereich Grundsatz und Verwaltung beträgt die Bearbeitungszeit 4-6 Wochen.
Richtlinie über die finanzielle Förderung von Vereinen und Veranstaltungen in den Ortschaften Klaffenbach, Kleinolbersdorf-Altenhain, Einsiedel, Euba, Röhrsdorf, Wittgensdorf, Grüna und Mittelbach

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, sie ist eine freiwillige Leistung der Stadt Chemnitz. Weiterhin führen einmal gewährte Zuwendungen nicht zu einem Rechtsanspruch auf Förderung in den Folgejahren.
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