Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Sprechstunde Jugendärztlicher Dienst: Termin buchen
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Amtes für Gesundheit und Prävention bietet allen Eltern eine allgemeine, beratende bzw. begutachtende Sprechstunde an.
Das Angebot erstreckt sich auf:
- die Begutachtung von schulpflichtigen Kindern im Falle von
- Sonderpädagogischem Förderbedarf,
- Schulverweigerung,
- erhöhte Anzahl von Fehltagen,
- Ruhen der Schulpflicht
- eine Beratung zu individuellen Fragestellungen im Rahmen der jugendärztlichen Untersuchungen (Schulaufnahmeuntersuchung, Kita-Untersuchung oder Untersuchung in den sechsten Klassen)
- eine Beratung zur Masernimpfpflicht
- eine Masernschutzimpfung für Kinder und Jugendliche
Eltern, die eine Begutachtung ihres Kindes vornehmen lassen wollen, sprechen das weitere Vorgehen bitte mit der Schulleitung der Schule ihres Kindes bzw. mit dem Schulverwaltungsamt ab. Erst danach bitten wir Sie, einen Termin zu buchen. Sollten wir bis zwei Tage vor Ihrem Termin noch keine Unterlagen von der Schule/dem Schulamt erhalten haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Termine zur Begutachtung von schulpflichtigen Kindern (60 Minuten) können jeweils donnerstags um 14:00 Uhr und um 15:00 Uhr gebucht werden.
- Beratungstermine zur allgemeinen Beratung bzw. zur Masernschutzimpfung (30 Minuten) finden jeweils donnerstags von 16:00 Uhr bis 17:30 Uhr statt.
- Termine Masernschutzimpfungen (15 Minuten) bieten wir jeweils am letzten Freitag im Monat von 08:00 Uhr bis 11:15 Uhr an.
Bitte erscheinen Sie zum Termin (bei Begutachtungen mit Ihrem Kind) im Amt für Gesundheit und Prävention, Am Rathaus 8, in der 3. Etage und nehmen im Wartezimmer Platz. Sie werden aufgerufen.
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Impfausweis
(Original)
bei Beratung zum Masernschutzgesetz bzw. bei Masernimpfung
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- Der Vorgang wird direkt ONLINE ausgelöst. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5334
- Terminbestätigung
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per E-Mail
Die Leistung wird wöchentlich bzw. monatlich angeboten.
- SächsSchulG
- Schulbesuchsordnung
- Infektionsschutzgesetz