Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Schülerbeförderung: Vertraglich gebundener Fahrdienst/ Besondere Beförderungsleistung (BBL) beantragen


Anspruchsvoraussetzungen für vertraglich gebundenen Fahrdienst:
Anspruch auf eine Beförderung durch die Stadt Chemnitz haben Schüler/innen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben oder in einem Internat in der Stadt Chemnitz wohnen und eine Schule gemäß § 1 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besuchen.

Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen sind im § 10 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung geregelt.

Anspruchsvoraussetzungen für Besondere Beförderungsleistung:
Anspruch auf eine Besondere Beförderungsleistung haben Schüler/innen:

  • mit den Merkzeichen G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos) und/oder Bl (blind)
  • mit dem Förderschwerpunkt
    • Sehen
    • geistige Entwicklung
    • körperliche und motorische Entwicklung
  • der Klassenstufen 1 - 4 mit dem Förderschwerpunkt
    • Hören
  • der Klassenstufen 1 und 2 mit dem Förderschwerpunkt
    • Sprache
    • Lernen
    • emotionale und soziale Entwicklung
wenn das Erreichen der Schule bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur mit Umstieg möglich ist.

Die Schülerbeförderung erfolgt grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. privaten Fahrzeugen:
  • für Schüler/innen an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache "Ernst Busch",
  • für Schüler/innen der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
  • für Schüler/innen der Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung,
  • für die inklusiv unterrichteten Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung ab Klasse 3,
  • für Schüler/innen der Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören und die inklusiv unterrichteten Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Hören ab Klasse 5.
Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen sind im § 12 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung geregelt.

Allgemein:
Die Beförderung erfolgt generell in Sammeltouren. Bei der Sammelbeförderung besteht kein Anspruch auf Anpassung von Fahrzeiten an individuelle Bedürfnisse oder familiäre Verhältnisse.

Entsprechend der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung ist bei Nutzung eines vertraglich gebundenen Fahrdienstes/ der Besonderen Beförderungsleistungen von den Antragstellern ein Eigenanteil (festgelegte Pauschalen lt. Satzung) zu entrichten.

Es fallen keine Kosten an.
Überweisung des Eigenanteiles von den Antragstellern
  • Antrag auf Nutzung eines vertraglich gebundenen Fahrdienstes/einer Besonderen Beförderungsleistung (BBL) der Stadt Chemnitz (Original)
  • ggf. Schwerbehindertenausweis des Schülers/ der Schülerin bzw. Bescheid über den Grad der Behinderung (Kopie)
  • weitere Nachweise
    Ist die nächstgelegene Schule nicht aufnahmefähig, sind hierfür die entsprechenden Nachweise dem Antrag verpflichtend beizufügen.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • Abgabe des ausgefüllten Antrages in der Schule (Weiterleitung der Schule an das Schulamt)

Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Genehmigungsbescheid mit Gebührenentscheidung,
  • Ablehnungsbescheid


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
6 - 8 Wochen nach Posteingang im Schulamt
  • Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung
  • § 23 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)

Wann ist der Antrag auf eine Beförderungsleistung zu stellen?

Es ist schuljährlich eine Antragstellung erforderlich. Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeiten.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Nutzung eines vertraglich gebundenen Fahrdienstes/ einer Besonderen Beförderungsleistung (BBL)?

Bei Inanspruchnahme eines vertraglich gebundenen Fahrdienstes/ einer Besonderen Beförderungsleistung wird ein monatlicher Eigenanteil in Höhe des aktuellen Verkaufspreises für das Bildungsticket (15,00 Euro) für 12 Monate im Schuljahr festgelegt.

Wann kann der Erlass des Eigenanteils beantragt werden?

Der Eigenanteil entfällt für das dritte und jedes weitere schulpflichtige Kind einer Familie, sofern dieses Kind eine Schule auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besucht. Kinder, die keine Schule auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besuchen, werden als Zählkinder berücksichtigt. Der Antrag ist für jedes Schuljahr mit entsprechenden Nachweisen in schriftlicher Form neu zu stellen. Der Erlass kann ab Antragsstellung (Posteingang Schulamt) bei vorliegenden Anspruchsvoraussetzungen gewährt werden.

Was ist ein besonderer Bildungsgang/ Profil (§ 3 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung)?

Dabei handelt es sich um ein Angebot kommunaler Schulen, welches insbesondere eine vertiefte Ausbildung (§ 4 SOGYA) bzw. Klassen mit vertiefter sportlicher Ausbildung (§ 2 Abs. 3 SOOSA) umfasst. Zusätzlich zu den allgemeinen Aufnahmebedingungen wird für die Aufnahme das Bestehen einer besonderen Prüfung vorausgesetzt.

Was sind Schulen mit weitem Einzugsbereich?

Dies sind insbesondere Schulen mit vertiefter Ausbildung. Weitere Erläuterungen siehe besonderer Bildungsgang.

Was ist eine Schule besonderer Art?

Dies sind Schulen nach § 63d SächsSchulG. Darunter fallen das Chemnitzer Schulmodell und die Kooperationsschule Chemnitz.

Welche Voraussetzung gilt für LRS Schüler/innen?

Die Beförderung an die entsprechenden Schulstandorte erfolgt ohne besondere Regelung. Der Nachweis für die nächstgelegene Schule entfällt.

Erfolgt eine Beförderung von dem Hort nach Hause?

Die notwendige Beförderung der Schüler/innen umfasst alle im unmittelbaren Zusammenhang mit der Teilnahme am stundenplanmäßigen Unterricht notwendigen Schulwegfahrten von Schüler/innen zwischen Wohnung und Unterrichtsort (Hin- und Rückfahrt) zur nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule der gewählten Schulart. Beim Hort handelt es sich nicht um einen stundenplanmäßigen Unterricht im Sinne der §§ 2, 3 Abs. 1 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung.

Was ist, wenn die Unterrichtszeiten bei Antragsstellung noch nicht vorliegen?

Die genauen Unterrichtszeiten für das neue Schuljahr können nachgereicht werden.

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