Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Schülerbeförderung: Vertraglich gebundener Fahrdienst/ Besondere Beförderungsleistung (BBL) beantragen
Anspruchsvoraussetzungen für vertraglich gebundenen Fahrdienst:
Anspruch auf eine Beförderung durch die Stadt Chemnitz haben Schüler/innen, die ihren Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen haben oder in einem Internat in der Stadt Chemnitz wohnen und eine Schule gemäß § 1 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besuchen.
Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen sind im § 10 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung geregelt.
Anspruchsvoraussetzungen für Besondere Beförderungsleistung:
Anspruch auf eine Besondere Beförderungsleistung haben Schüler/innen:
- mit den Merkzeichen G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos) und/oder Bl (blind)
- mit dem Förderschwerpunkt
- Sehen
- geistige Entwicklung
- körperliche und motorische Entwicklung
- der Klassenstufen 1 - 4 mit dem Förderschwerpunkt
- Hören
- der Klassenstufen 1 und 2 mit dem Förderschwerpunkt
- Sprache
- Lernen
- emotionale und soziale Entwicklung
Die Schülerbeförderung erfolgt grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. privaten Fahrzeugen:
- für Schüler/innen an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache "Ernst Busch",
- für Schüler/innen der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
- für Schüler/innen der Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung,
- für die inklusiv unterrichteten Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung ab Klasse 3,
- für Schüler/innen der Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören und die inklusiv unterrichteten Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Hören ab Klasse 5.
Allgemein:
Die Beförderung erfolgt generell in Sammeltouren. Bei der Sammelbeförderung besteht kein Anspruch auf Anpassung von Fahrzeiten an individuelle Bedürfnisse oder familiäre Verhältnisse.
Entsprechend der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung ist bei Nutzung eines vertraglich gebundenen Fahrdienstes/ der Besonderen Beförderungsleistungen von den Antragstellern ein Eigenanteil (festgelegte Pauschalen lt. Satzung) zu entrichten.
Formulare
Downloads
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Antrag auf Nutzung eines vertraglich gebundenen Fahrdienstes/einer Besonderen Beförderungsleistung (BBL) der Stadt Chemnitz
(Original)
- ggf. Schwerbehindertenausweis des Schülers/ der Schülerin bzw. Bescheid über den Grad der Behinderung (Kopie)
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weitere Nachweise
Ist die nächstgelegene Schule nicht aufnahmefähig, sind hierfür die entsprechenden Nachweise dem Antrag verpflichtend beizufügen.
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- Abgabe des ausgefüllten Antrages in der Schule (Weiterleitung der Schule an das Schulamt)
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-4001
- Telefon: 0371 488-4047
- Telefon: 0371 488-4088
- Fax: 0371 488-4099
- E-Mail: schulamt@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Genehmigungsbescheid mit Gebührenentscheidung,
- Ablehnungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung
- § 23 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG)