Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Versteigerung anzeigen
Wer eine Versteigerung in der Stadt Chemnitz durchführen will, muss diese der zuständigen Behörde und der Industrie- und Handelskammer anzeigen.
Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.
Auf Versteigerungen im Reisegewerbe findet § 56 a Abs. 2 der Gewerbeordnung keine Anwendung.
Formulare
- Versteigerungsanzeige (Original)
- Erlaubnis nach § 34b Abs. 1 (Kopie beglaubigt)
- Anmeldebescheinigung nach § 15 Abs. 1 GewO (Kopie beglaubigt)
- Versteigerungsauftrag (Kopie beglaubigt)
-
Eidesstattliche Versicherung
(Original)
Wenn eines der erforderlichen Dokumente im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt wird, so ist das Dokument jeweils durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- mit Termin durch persönliche Vorsprache
Bitte nutzen Sie dafür die "ONLINE-TERMINVERGABE". - schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3231
- Telefon: 0371 488-3111
- Telefon: 0371 488-3217
- Fax: 0371 488-3199
Antwortdokumente:
- Bestätigung der Anzeige
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- auf Wunsch des Antragstellers auch persönliche Abholung oder Abholung durch einen Vertreter mit Vollmacht in der Behörde möglich
- § 34 b Abs. 8 GewO
- § 3 VerstV
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.