Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Schülerfahrtkosten: Erlass Eigenanteil/ Kostenerstattung bei nicht nächstgelegener aufnahmefähiger Schule beantragen
Voraussetzungen für Erlass des Eigenanteils:
Auf schriftlichen Antrag unter Verwendung des aktuell gültigen Formulares erfolgt eine Kostenerstattung bei Nutzung des ÖPNV/privatem PKW und bei Nutzung eines vertraglich gebundenen Fahrdienstes/BBL in Höhe des aktuellen Verkaufspreises für das Bildungsticket nach dem Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) in der jeweils gültigen Fassung für das dritte und jedes weitere schulpflichtige Kind einer Familie, sofern dieses Kind eine Schule auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besucht. Schüler/innen, die keine Schule auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besuchen, werden als Zählkinder berücksichtigt. Die Erstattung wird frühestens ab dem Monat der Antragsstellung wirksam.
Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen sind im § 7 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung geregelt.
Voraussetzungen für Kostenerstattung bei nicht nächstgelegener aufnahmefähiger Schule:
Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass die nicht nächstgelegene Schule nicht im Rahmen der Zumutbarkeit nach § 3 Abs. 9 Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung erreichbar ist. Beim Besuch einer nicht nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule erfolgt eine Kostenerstattung zur nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule (Ermittlung der fiktiven Beförderungskosten). Eine Beförderung erfolgt nicht.
Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen sind im § 11 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung geregelt.
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Antrag auf Erlass des Eigenanteils bei Nutzung eines vertraglich gebundenen Fahrdienstes/ einer BBL
(Original)
- Schulbescheinigungen für jedes Kind
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Antrag auf Erlass des Eigenanteils
(Original)
- Schulbescheinigungen für jedes Kind
- Bestätigung des Verkehrsunternehmens über das Bildungsticket-Abonnement oder Nachweis sowie Begründung der tatsächlichen Nutzung des PKW
- Antrag auf Kostenerstattung bei nicht nächstgelegener aufnahmefähiger Schule (Original)
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-4001
- Telefon: 0371 488-4047
- Telefon: 0371 488-4088
- Fax: 0371 488-4099
- E-Mail: schulamt@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Genehmigungs- bzw. Ablehnungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
bis zu 12 Wochen nach Posteingang im Schulamt
- Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung
- § 23 Schulgesetz für den Freistaat Sachen (SchulG)
Wann erfolgt eine Kostenerstattung bei Besuch einer nicht nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule?
- von 2,0 km für Schüler/innen der Grund- und Förderschulen bis Klasse 4,
- von 3,0 km für Schüler/innen ab Klasse 5.