Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Zuwendungen für Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen in der Ferienzeit beantragen
Antragsberechtigt sind in Chemnitz ansässige Träger der freien Jugendhilfe oder Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in Sachsen.
Träger der freien Jugendhilfe außerhalb Sachsens sind zuwendungsberechtigt, wenn sie in Chemnitz ein Jugendhilfeangebot betreiben und dieses nachweislich die Ferienmaßnahme ausrichtet.
Voraussetzung für alle Träger der freien Jugendhilfe ist eine mit der Stadt Chemnitz abgeschlossene Vereinbarung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII.
Die Zuwendung erhalten Träger der freien Jugendhilfe für die Teilnahme an Erholungsmaßnahmen innerhalb Europas in den für Sachsen festgelegten Schulferien. Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend berufsbezogenen, schulischen, parteipolitischen, sportlichen, religiösen oder kommerziellen Zwecken dienen, werden nicht gefördert. Die Mindestreisedauer muss 4 Tage (3 Übernachtungen) betragen. Der Zuwendungsempfänger stellt sicher, dass die Zuwendung für maximal 15 Tage im Jahr in Anspruch genommen wird.
Zuwendungsberechtigt sind die Träger der freien Jugendhilfe für Kinder- und Jugendliche im Alter von 7 bis 18 Jahren. Teilnehmer ab 6 Jahre können gefördert werden, wenn sie Schüler sind. Teilnehmer bis 21 Jahre können gefördert werden, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen. Der Hauptwohnsitz befindet sich in Chemnitz.
Für jeden Chemnitzer Teilnehmer ohne Chemnitz-Pass erhält der Träger 10,00 Euro je Tag und Teilnehmer. Für jeden Chemnitzer Teilnehmer mit gültigem Chemnitz-Pass oder Chemnitz-Pass (K) erhält der Träger 30,00 Euro je Tag und Teilnehmer. Bei allen Reisen ist durch den Teilnehmer ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent des regulären Reisepreises zu erbringen.
- Antragsformular (Original)
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Verwendungsnachweis einschließlich Teilnehmer- und Betreuerliste
(Original)
Das Formular wird dem Zuwendungsbescheid beigelegt, kann jedoch auch im Internet heruntergeladen und am PC bearbeitet werden.
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Änderungsmitteilung
(Original)
Eine Änderungsmitteilung ist erforderlich, wenn sich die Angaben im Antrag ändern. (z. B. Teilnehmerzahl, Kosten- und Finanzierungsplan etc.)
Im Rahmen der Antragstellung kann die Förderung für eine einzelne Maßnahme oder auch für mehrere Maßnahmen gebündelt beantragt werden. Im Falle der Antragstellung für mehrere Maßnahmen richtet sich die Frist zur Einreichung des Antrages nach dem Beginn der zuerst stattfindenden Maßnahme. Die Maßnahmen, für die gebündelt eine Antragstellung erfolgt, müssen im selben Ferienzeitraum stattfinden.
Die Antragstellung der Teilnehmer erfolgt beim Träger/ Veranstalter der Erholungsmaßnahme!
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5137
Antwortdokumente:
- Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid.
- Die Überweisung der bewilligten Zuwendung erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides auf das im Antrag angegebene Konto.
Zustellung:
- Die Zustellung der Antwortdokumente erfolgt per Post