Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Führerschein: Verlängerung einer Fahrerlaubnis beantragen
Die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxi, Mietwagen, Pkw im Linienverkehr oder Pkw im gewerblichen Ausflugsverkehr/ Ferienzielverkehr sowie Krankenkraftwagen werden für die Dauer von längstens fünf Jahren ausgestellt. Sie werden auf Antrag des Inhabers/ Bewerbers um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert. Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der befristeten Klassen möglich.
45,10 Euro Antragstellung
6,32 Euro Direktversand durch die Bundesdruckerei
6,00 Euro Nutzung Passbildautomat (Selbstbedienungsterminal)
ggf. zusätzlich:
37,90 Euro Ausstellung einer Fahrerqualifikationskarte nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (FQN)
10,00 Euro vorläufiger Nachweis der Fahrtberechtigung (VNF)
Bar oder EC-Karte
- Personalausweis oder Reisepass (Original)
- EU-Kartenführerschein (Original)
-
biometrisches Passbild
(Original)
Nur erforderlich bei Antragstellung der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE
Entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Bei Nutzung des Passbildautomaten (Selbstbedienungsterminal) sind zwingend Passbild und Unterschrift aufzunehmen.
-
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der FeV
(Original)
bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr
-
Bescheinigung über ausreichendes Sehvermögen nach Anlage 6 der FeV
(Original)
bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre
-
Bescheinigung der Eignungsuntersuchung hinsichtlich besonderer Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 der FeV
(Original)
Bei Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr und bei jeder weiteren Verlängerung erforderlich.
Bei Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE ab dem 50 Lebensjahr und bei jeder weiteren Verlängerung erforderlich.
-
Führungszeugnis Belegart "O"
(Original)
Bei Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung oder einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE erforderlich.
Nicht älter als 3 Monate.
-
Nachweis der Berufskraftfahrer-Weiterbildung für gewerbliche Güter- und Personenbeförderung nach dem BKFQG und Verordnung
(Original)
Fünf Weiterbildungsbescheinigungen über die Schulung in verschiedenen Kenntnisbereichen nach dem BKrFQG zum Ausstellen der Fahrerqualifikationskarte (FQN).
Auskünfte zur Erforderlichkeit der Fahrerqualifikationskarte (FQN) für den Tätigkeitsbereich eines Kraftfahrers können die Industrie- und Handelskammern und Berufsverbände oder Berufsgenossenschaften geben.
Das Original wird nach Vorlage in der Behörde wieder ausgehändigt.
- den Antragsteller persönlich
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin
- Führerschein
Zustellung:
- persönliche Abholung in der Behörde während der Sprechzeiten durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten (bei der Abholung durch einen Bevollmächtigten sind dessen Personalausweis oder Reisepass und die Vollmacht jeweils im Original vorzulegen).
- Zusendung durch die Bundesdruckerei
3 bis 6 Wochen
- § 21 und § 48 FeV