Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Bewachungsunternehmen: Geschäftsführer-, Betriebs- und Zweigstellenleiterwechsel anzeigen
Bei Wechsel von gesetzlichen Vertretern oder von Betriebsleitern oder Zweigstellenleitern im Bewachergewerbe muss dies unverzüglich der zuständigen Behörde angezeigt werden.
- Anzeige eines Geschäftsführerwechsels bzw. eines Betriebs-/Zweigstellenleiterwechsels nach § 3 Abs. 3 BewachV (Original)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes (Original)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes (Original)
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Auskunft aus dem Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder
www.vollstreckungsportal.de, kann nur online beantragt werden!
- Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht geführten Verzeichnis (Kopie beglaubigt)
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Strafbefehl/ Urteil
(Kopie beglaubigt)
Nur erforderlich, wenn eine rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzen 5 Jahre vorliegt oder ein Strafbefehl erlassen wurde. -
Personalausweis/ Reisepass
(Original)
zusätzlich Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller/ Anzeigende nicht Angehöriger eines EU-Landes ist - Prüfungszeugnis zum Nachweis der Sachkunde (Original)
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Eidesstattliche Versicherung
(Original)
Wenn eines der erforderlichen Dokumente im Herkunftsstaat des Antragsstellers nicht ausgestellt wird, so ist das Dokument jeweils durch eine Versicherung an Eides statt oder eine nach dem Recht des Herkunftsstaates vergleichbare Handlung zu ersetzen. -
Übersetzung
(Kopie beglaubigt)
Wurden die erforderlichen Dokumente nicht in deutscher Sprache abgefasst, so sind diese zusätzlich in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Außer bei Neugründungen sind für juristische Personen die vorgenannten Unterlagen von jedem gesetzlichen Vertreter und für die juristische Person selbst erforderlich.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- mit Termin durch persönliche Vorsprache
Bitte nutzen Sie dafür die "ONLINE-TERMINVERGABE". - durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3123
- Telefon: 0371 488-3126
- Telefon: 0371 488-3223
- Telefon: 0371 488-3217
- Fax: 0371 488-3199
3 Monate
Rechtsgrundlage:
42a VwVfG
- § 11 b GewO
- § 34 a Abs. 1 GewO
- BewachV
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Folgende Voraussetzung muss der Betriebs-/Zweigstellenleiter erfüllen:
- persönliche Zuverlässigkeit
- geordnete Vermögensverhältnisse
- Sachkundenachweis (gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4 BewachV oder anerkannter Nachweis)
Die Beschäftigung einer Person in einem Bewachungsunternehmen mit Bewachungsaufgaben ist nur möglich, wenn diese die persönliche Zuverlässigkeit besitzt. Die Person ist vor Einstellung vom Unternehmen an die Behörde zu melden. Die Behörde prüft dann die Zuverlässigkeit.