Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Sperrzeitverkürzung beantragen
Für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. Eine Verkürzung dieser Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften, für öffentliche Vergnügungsstätten (Diskotheken) und Spielhallen kann beantragt werden.
Unter Sperrzeit ist die Zeitspanne zu verstehen, während der keine Leistungen des Betriebes den Gästen erbracht werden und sich in den Betriebsräumen keine Gäste befinden dürfen.
Nach § 9 Abs. 2 SächsGastG beginnt die Allgemeine Sperrzeit für Gaststätten sowie für öffentliche Vergnügungsstätten um 5 Uhr und endet 6 Uhr. Für Spielhallen beginnt die Sperrzeit um 23 Uhr und endet 6 Uhr.
Formulare
Downloads
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
- Antrag auf Sperrzeitverkürzung (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- mit Termin durch persönliche Vorsprache
Bitte nutzen Sie dafür die "ONLINE-TERMINVERGABE". - schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3155
- Telefon: 0371 488-3157
- Telefon: 0371 488-3159
- E-Mail: gaststaetten-spielwesen@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Bescheid zum Antrag inkl. Gebührenerhebung
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- auf Wunsch des Antragstellers auch persönliche Abholung oder Abholung durch einen Vertreter mit Vollmacht gegen Barzahlung in der Behörde möglich
Rechtsgrundlage:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- § 9 Abs. 2 SächsGastG
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.