Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Zuwendungen zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beantragen
Beantragung von Zuwendungen für ehrenamtliche Mikroprojekte im Bereich Sprach- und Kulturmittlung bis zu 3.500,00 Euro.
Hinweis:
Im Jahr 2025 ist eine Bearbeitung neuer Anträge für Mikroprojekte zur Förderung der sozialen Integration und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund nicht möglich.
Die Finanzierung erfolgt durch Mittel des Freistaates Sachsen. Aufgrund der reduzierten Zuweisungen nach der Sächsischen Kommunalintegrationsverordnung (KomIntAVO) stehen im Jahr 2025 jedoch keine finanziellen Mittel zur Verfügung.
Wir bitten Sie, dies bei der Planung Ihrer Projekte zu berücksichtigen. Sobald sich Änderungen ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.
- Antragsformular (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5582
- E-Mail: marie-luis.strassburger@stadt-chemnitz.de